Von der Projektidee zum Förderantrag
WICHTIG:
Erst nach der Bewilligung bzw. vorzeitiger Bewilligung (VZ) durch die LEADER-Programmbehörde dürfen Aufträge für das Projekt vergeben werden! Zuvor ausgestellte Belege oder Rechnungen werden NICHT anerkannt! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann einen Verlust des Anspruchs auf Förderung zur Folge haben!
Nähere Informationen, worauf Sie sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Umsetzung und beim Auszahlungsantrag achten sollten, finden Sie in den aktuell gültigen Merkblättern des StMELFs und hier eine grobe Zusammenfassung.