Änderung der Förderrichtlinie zum 01.04.2019

20.03.2019
Wichtige Änderungen der Förderrichtlinie zum 01.04.2019

Mit einem Schreiben vom 13.03.2019 des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde uns mitgeteilt, dass zum 01.04.2019 einige Änderungen der Förderrichtlinie greifen werden. Durch Verhandlungen mit dem Finanzministerium konnten folgende Vereinfachungen für die Projektträger durchgesetzt werden:

  • Der Nettoauftragswert, ab dem eine Markterkundung bzw. ordnungsgemäße Vergabe nachzuweisen ist, wurde auf 10.000 € (von 2.500 €) erhöht.
  • Die bisherige "Alles-oder-Nichts"-Regelung bei unzulässigem vorzeitigen Maßnahmenbeginn entfällt. Es können künftig die vorher angefallenen Kosten des Projektes nicht gefördert werden.
  • Der Wegfall der nachträglichen Prüfung hinzutretender Deckungsmittel.
  • Bagatellgrenze für Rückforderungen von Zuwendungen wird auf 250 € ( von 100 €) erhöht.
  • Die Erhöhung der Bagatellgrenze, ab der eine Absicherung von Rückforderungsansprüchen zu prüfen ist, auf 100.000 € (von 20.000 €).

Alle Änderungen gelten rückwirkend für alle noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen!

Bei Fragen rund um die Änderungen können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle melden.

Kategorien: Mitteilungen der LAG Main4Eck

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